Wie auch im Pyrotechnikgesetz 2010 festgehalten ist, dürfen Privatpersonen Feuerwerke der Kategorie F2 auch weiterhin das ganze Jahr über zünden. Dies jedoch nur außerhalb vom Ortsgebiet. Zusammenfassung Pyrotechnikgesetz 2010 §38 Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten, der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten. Pyrotechnische…