FAZIT zur Studie über die Emissionen von Feuerwerken in Österreich, Oktober 2022
- mit freundlicher Unterstützung des Umweltbundesamtes
Der Pyrotechnikhandel und die Österreichischen gewerblichen Pyrotechniker dürfen Sie mit
diesem Schreiben auf die überarbeitete Berechnung (Studie) bezüglich Emissionen von
Feuerwerken hinweisen.
Das Bundesgremium für Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel, Pyrotechnik- und
Waffenhandel in der WKO hat im Jahr 2020 eine Studie zu Emissionen von Feuerwerken in
Auftrag gegeben, welche durch die TMC (Technische Consulting GmbH), ein akkreditiertes
Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Digitalisierung, durchgeführt
wurde. Mitfinanziert wurde die Studie von den Fachgruppen Freizeit- und Sportbetriebe
Wien, NÖ und Vorarlberg sowie vom Fachverband des Chemischen Gewerbes.
Quintessenz der Studie: Bei Gesamtschwebestaub TSP (PM10, PM2,5) beträgt der durch
Feuerwerke verursachte Anteil im Vergleich zur Gesamtemission laut Berechnungen 0,20%,
bei klimarelevanten Kohlenstoffdioxid nur 0,0002%. Die Berechnungen wurden mit den
Inventurzahlen des Umweltbundesamtes durchgeführt.
Was ist TSP? Der Schwebestaub (TSP) umfasst alle luftgetragenen Partikel. PM10 stellt eine
Teilmenge von TSP dar, PM2,5 ist wiederum eine Teilmenge von PM10. Die Anteile in Prozent
zur Gesamtemission betragen 0,46% PM2,5, 0,30% PM10, 0,20% TSP, keine Addition der Werte.
Ergänzende Informationen aus der Branche:
Partikel aus Feuerwerk sind wasserlöslich bzw. wasseranziehend und verschwinden sehr
schnell nach der Immission wieder aus der Luft bzw. werden vom Körper leicht wieder
entfernt, da sie überwiegend aus löslichen Salzen bestehen. Zudem trägt Feinstaub nicht
zum Klimawandel bei.
Feuerwerkskörper nach EU-Norm und mit CE Kennzeichnung sind lärmbeschränkt. Weiters
sind Feuerwerkskörper seit der Einführung der CE-Zertifizierung im Jahr 2010 um ein
Vielfaches sicherer geworden und auch Inhaltsstoffe wie Chemikalien wurden stark limitiert
und eingeschränkt. D.h., seit über 10 Jahren sind gefährliche Schwermetalle oder
Chemikalien wie Quecksilber, Arsen, Blei uvm. in Feuerwerkskörpern verboten. Alle legalen
Böller sind auf 120 dB (Entfernung 8 Meter) lärmreduziert.
Quellenverweis: Studie: Emissionen von Feuerwerken in Österreich, Stand 2022,
Auftraggeber Bundesgremium des Baustoff-, Eisen- und Holzhandels, Pyrotechnik- und
Waffenhandel der WKÖ, durchgeführt von TMC – Technische Consulting GmbH, akkreditiertes
Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Digitalisierung.
Rudolf Jost
Branchensprecher „Pyrotechnik“
Presseaussendung der WKO über Feuerwerke
Weitere Infos hier
Quelle: wko.at